Bitte kontrollieren Sie Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Daten
können im Zuge der Antragstellung nicht mehr bearbeitet werden.
Hinweis zum Datenschutz
Das Amt der Salzburger Landesregierung sowie die Bezirkshauptmannschaften im Bundesland Salzburg sind Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Den Datenschutzbeauftragten der oben genannten Verantwortlichen erreichen Sie unter:
Datenschutzbeauftragter des Landes Salzburg
Referat Büro des Landesamtsdirektors (20001)
Adresse: Chiemseehof, Stiege 1, Stock EG, Raum 1115
A-5020 Salzburg
Telefon: +43 662 8042-2378
E-Mail: datenschutz@salzburg.gv.at
Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich zur Erfüllung eines von Ihnen mittels Registrierung oder Antragstellung angestrebten Vertragsverhältnisses (Art 6 Abs. 1 lit b DSGVO). Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, der energetischen Kenndaten der Gebäudehülle und der Haustechnik sowie die Daten des zur Errichtung beauftragten befugten Unternehmens erfolgt zum Zweck der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Fördergewährung bzw. einer allfälligen Rückerstattungspflicht.
Darüber hinaus dürfen die Daten für statistische Zwecke, das Monitoring der Zielerreichung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 sowie für energiewirtschaftliche Planungen, insbesondere der räumlichen Energieplanung, verwendet werden.
Die Datenverarbeitung enthält automatisierte Entscheidungen (Abgleich von Personen- und Gebäudedaten mit anderen Datenbanken des Bundes oder des Landes – unter anderem mit dem Zentralen Melderegister, dem Grund- und Firmenbuch, dem Salzburger Geografischen Informationssystem SAGIS, dem Unternehmensregister, dem Vereinsregister und der Zentralen Energieausweisumgebung Salzburg ZEUS), die bei Nichtvorliegen von Voraussetzungen eine Förderungsgewährung ausschließen. Im Falle einer negativen automatisierten Entscheidung (Nichtvorliegen der Voraussetzungen) erfolgt die Überprüfung durch einen Sachbearbeiter. Die automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art 22 Abs. 2 lit c DSGVO).
Die Daten werden an die Landesbuchhaltung, die Finanzabteilung des Landes zur Erstellung des Transferberichtes und zur Meldung an die Transparenzdatenbank sowie an allfällige andere rechtlich verpflichtende Stellen auf Anforderung weitergeleitet und in gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage für eine etwaige Veröffentlichung im Transferbericht findet sich in § 41 Allgemeines Landeshaushaltsgesetz 2018 (ALHG 2018), LGBl Nr 10/2018. Nähere Informationen zur Transparenzdatenbank finden Sie unter https://www.salzburg.gv.at/presse/datenschutz-transparenzdaten.
Basierend auf rechtlichen Vorgaben können Daten, insbesondere zu Kontrollzwecken und zur Vermeidung unzulässiger Mehrfachförderungen, an Dienststellen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union übermittelt werden.
Wenn ein Energieausweis digital in der Zentralen Energieausweis Umgebung Salzburg (ZEUS) vorhanden ist, können zur Beurteilung der Energieeffizienz der geförderten Anlage erforderliche Werte (z.B. die erforderliche Kesselleistung) ausgelesen und automatisch in den Förderantrag übernommen werden. Wenn Daten aus früheren Förderanträgen oder einer Beratung der Energieberatung Salzburg vorhanden sind, werden diese Daten zu Ihrem Service in diesem Antrag „vorbefüllt“. Sie können diese freilich ändern.
Ihre Daten werden aufgrund der Förderrichtlinien des Landes Salzburg und gegebenenfalls des Bundes auf unbestimmte Zeit gespeichert. Dies ist erforderlich, um Doppelförderungen überprüfen und allfällige Überprüfungen durch Kontrollorgane durchführen zu können.
Ihre Daten werden entsprechend den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und vor Zugriff durch Unbefugte geschützt. Sollten Sie Ihr Förderansuchen während der Bearbeitung zurückziehen, ist eine Gewährung der Förderung nicht möglich. Ihre Daten werden automatisch nach einem Monat gelöscht.
Sie haben das Recht
- Auskunft über die dem Referat Energiewirtschaft und -beratung vorliegenden Daten zu erhalten.
- eine von Ihnen erteilte Einwilligung durch eine elektronische Eingabe bei der Förderstelle (foerdermanager@salzburg.gv.at) zu widerrufen.
- Anträge auf Berichtigung Ihrer Daten bzw. Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten durch eine elektronische Eingabe bei der Förderstelle (foerdermanager@salzburg.gv.at) zu stellen, falls Unklarheiten abzuklären sind.
- frühestens nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen für die Förderstelle, das sind derzeit 10 Jahre nach Auszahlung der Förderung, einen Antrag auf Löschung Ihrer Daten einzubringen.
- einen Antrag auf Übertragung Ihrer Daten in einem maschinenlesbaren Format zu stellen.
- auf das Überprüfen einer negativen Entscheidung (Nichtvorliegen der Voraussetzungen) durch einen Sachbearbeiter. Entsprechende Anträge sind nach Übermittlung der automatisierten Entscheidung durch eine elektronische Eingabe bei der Förderstelle (foerdermanager@salzburg.gv.at) innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu stellen.
- allfällige Vorbringen als Beschwerde an die Datenschutzbehörde zu richten.
Nähere Informationen finden Sie in den „Allg. Förderrichtlinien“ des Landes, abrufbar unter https://www.salzburg.gv.at/fileadmin/Dateien/Verwaltung/allgemeine-foerderrichtlinien.pdf.
Auf der Website der Österreichische Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) finden Sie weiterführende Informationen, FAQs und alle relevanten Rechtsgrundlagen für den Datenschutz in Österreich sowie die Kontaktdaten der Datenschutzbehörde.
Einwilligungserklärung:
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller bestätigt, dass der Förderungsgeber über die maßgeblichen anzuwendenden Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung informiert und erteilt ausdrücklich die Einwilligung zur automatisierten Entscheidungsfindung im Zuge der (automationsunterstützten) Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das Referat Energiewirtschaft und -beratung des Landes Salzburg und den von dieser Stelle beauftragten Dienstleistern wie im Abschnitt „Verarbeitung personenbezogener Daten“ angeführt. Die erteilte Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Dies hat die Nicht-Auszahlung der beantragten Förderung zur Folge. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt.