Bei Ersatz einer fossilen Heizungsanlage (zum Beispiel Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) gibt es zwei Möglichkeiten der Antragsstellung:
Antrag MIT Registrierung für die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“:
Sofern eine Registrierung bei der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ durchgeführt wurde, hat die Antragstellung bis zu sechs Monate nach Erhalt der Bundesförderung (Datum des Dokuments „Auszahlungsinformation“) separat zur Bundesförderung zu erfolgen.
Für die Antragstellung benötigten Sie folgende Dokumente:
Fotos der Hauptkomponenten des beantragten Projektes (Heizung, Pufferspeicher, Übersicht Heizraum, gedämmte Wärmeverteilleitungen)
Endabrechnungsformular KPC
Auszahlungsinformation der KPC
Antrag OHNE Registrierung für die Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“:
Sofern keine Registrierung bei der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ durchgeführt wurde, hat die Antragstellung bis zu sechs Monate nach Ausstellung der letzten Rechnung (Rechnungsdatum ausschlaggebend) zu erfolgen.
Für die Antragstellung benötigten Sie folgende Dokumente:
Fotos der Hauptkomponenten des beantragten Projektes (Heizung, Pufferspeicher, Übersicht Heizraum, gedämmte Wärmeverteilleitungen)
Rechnungen
Zahlungsbelege
Inkl. thermische Solaranlage:
Wenn zusätzlich eine thermische Solaranlage errichtet wird, ist diese gesondert zu beantragen. Die Antragstellung hat innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung (Rechnungsdatum ausschlaggebend) zu erfolgen.“