2

Schritt 2

Energieberatung und Energieausweis

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Schritt 3

Antragsteller

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Schritt 4

Anmeldung

Förderantrag

Anmeldung


Gebäude

Gemäß den aktuellen Förderungsrichtlinien des Referates 4/04 Energiewirtschaft und -beratung idgF ist eine Förderung von Anlagen, welche im Zuge des Neubaus eines Gebäudes errichtet werden, ausgeschlossen. Als Neubau gilt ein Gebäude, dessen Vollendungsanzeige (iSd § 17 BauPolG) nicht älter als ein Jahr, gerechnet ab dem Tag der Antragstellung, ist. Als Datum der Vollendungsanzeige gilt dabei das Datum des Einlangens der Anzeige bei der Baubehörde (Eingangsstempel). Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich über die Wohnbauförderung des Landes Salzburg zu informieren. Details unter: www.salzburg.gv.at/wohnbaufoerderung

Bestehende Energieversorgung (Zentralheizung)

Bitte beachten: Für Anträge „Raus aus Öl und Gas“ muss „Fossil“ ausgewählt werden.

Wohnbauförderung

zu den Details sowie zum Online-Antrag für die Wohnbauförderung


Förderung einer (Mehrfachauswahl möglich)


Für die gewählte Maßnahme ist die Eingabe einer LFBIS-Betriebsnummer verpflichtend. Wenn Sie über keine Betriebsnummer verfügen, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag zur Förderung einer „PV für Private“ zu stellen.