2

Schritt 2

Energieberatung und Energieausweis

3

Schritt 3

Antragsteller

4

Schritt 4

Anmeldung

Förderantrag

Anmeldung


Gebäude

Gemäß den aktuellen Förderungsrichtlinien des Referates 4/04 Energiewirtschaft und -beratung idgF ist eine Förderung von Anlagen, welche im Zuge des Neubaus eines Gebäudes errichtet werden, ausgeschlossen. Als Neubau gilt ein Gebäude, dessen Vollendungsanzeige (iSd § 17 BauPolG) nicht älter als ein Jahr, gerechnet ab dem Tag der Antragstellung, ist. Als Datum der Vollendungsanzeige gilt dabei das Datum des Einlangens der Anzeige bei der Baubehörde (Eingangsstempel). Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich über die Wohnbauförderung des Landes Salzburg zu informieren. Details unter: www.salzburg.gv.at/wohnbaufoerderung

Bestehende Energieversorgung (Zentralheizung)

Bitte beachten: Für Anträge in Kombination mit der Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“ muss „Fossil“ ausgewählt werden.

Wohnbauförderung

Werden zusätzlich zu den unten auswählbaren Maßnahmen noch andere Sanierungsmaßnahmen umgesetzt (wie z.B. Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle, Austausch der Fenster und/oder Außentüren, Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung, etc.), ist ausschließlich eine gemeinsame Förderung aller Maßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung möglich. Bitte beachten Sie, dass für Ihr Projekt unter Umständen im Rahmen der Wohnbauförderung eine höhere Fördersumme in Anspruch genommen werden könnte.
Details sowie den Online-Antrag für die Wohnbauförderung


Förderung einer (Mehrfachauswahl möglich)


Für die gewählte Maßnahme ist die Eingabe einer LFBIS-Betriebsnummer verpflichtend. Wenn Sie über keine Betriebsnummer verfügen, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag zur Förderung einer „PV für Private“ zu stellen.